ArbeitsSicherheitsDienst
Ihre Sicherheit ist unser Auftrag
Wählen Sie aus unseren Leistungsbereichen für mehr Informationen:
Jedes Unternehmen ist laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine der Betriebsgröße angemessene arbeitsmedizinische Betreuung nachzuweisen. Wir stehen für Sie zur Verfügung, mit zwei firmeneigenen, arbeitsmedizinischen Praxen in Greifswald und Lubmin.
Unternehmen sind laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI) zu bestellen. Diese Fachkräfte beraten den Unternehmer kompetent zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergeben sich aus dem § 6 ASiG, die Mindesteinsatzzeiten aus der DGUV Vorschrift 2.
Der Brandschutzbeauftragte steht dem Unternehmen als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb beratend und unterstützend zur Seite.
Seit dem 25. Mai 2018 gelten für Unternehmen durch die EU-weite Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) neue, verschärfte Datenschutz-Anforderungen. Insbesondere wurde die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ausgeweitet.
Die Betreiber von Spielplätzen und Sportstätten müssen die Sicherheit der Spiel- und Sportgeräte gewährleisten. Diese Inspektionen müssen mindestens einmal jährlich von befähigten/sachkundigen Personen durchgeführt werden.
Die Arbeitgeberpflichten bei der Bereitstellung und Prüfung binnenmarktkonformer Arbeitsmittel sind ein Hauptbestandteil der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), wobei der Arbeitsmittelbegriff weit gefasst ist und Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen umfasst (§ 2 Abs. 1 BetrSichV).
Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Angebot an Ausbildungen, die wir Ihnen bei einer ausreichenden Teilnehmerzahl gern auch als inhouse-Schulung anbieten können.
Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Angebot an Schulungen, die wir Ihnen bei einer ausreichenden Teilnehmerzahl gern auch als inhouse-Schulung anbieten können.
Ab einer bestimmten Baustellengröße, oder wenn mehrere Gewerke gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind, ist die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators (SiGeKo) Pflicht. Dieser muss über fundierte Kenntnisse baufachlicher und arbeitsschutzfachlicher Vorschriften sowie spezielle Koordinatorenkenntnisse verfügen.