Brandschutz

Der Brandschutzbeauftragte steht dem Unternehmen als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb beratend und unterstützend zur Seite.

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Unsere Brandschutzbeauftragten:

Die Aufgabe des gestellten Brandschutzbeauftragten besteht in der Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung bei allen Fragen des Brandschutzes. Schwerpunkte der Beratung und Unterstützung sind insbesondere:

  • Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  • Mitwirken bei der Erarbeitung von Betriebsanweisungen, die den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, die den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
  • Kontrollieren der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne auf Schlüssigkeit und Aktualität, bei Notwendigkeit Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und internen Brandschutzbegehungen
  • Melden von Mängeln im Brandschutz und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel vorschlagen sowie deren Umsetzung überwachen
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen
  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
  • Unterstützen der Führungskräfte bei der regelmäßigen Unterweisung der beschäftigten im Brandschutz
  • Prüfen der Lagerung und / oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnung für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz