Schulungen

SCC

In der Industrie wird immer häufiger von Auftragnehmern gefordert, ein Arbeitsschutz-Management-System nachzuweisen. Ein national und international anerkanntes System ist das SCC (Sicherheits-Certifikat-Contraktoren) System. Die meisten Auftraggeber erkennen genau dieses System an.

Will ein Unternehmen das SCC-System einführen und erhalten, müssen eine Reihe von Ausbildungen, sowohl für operativ tätige Mitarbeiter (SCC Dok.016 und
Dok.018) als auch für Führungskräfte (SCC Dok.017), durchgeführt werden. 

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Wir beraten Sie gerne, welche Schulungen für Ihre Mitarbeiter notwendig sind.

Wir bieten Ihnen

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Brandschutzhelfer

Im Lehrgang zum Brandschutzhelfer vermitteln unsere Ausbilder die Kenntnisse aller relevanten Aspekte des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes nach dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV Information 205-023.

Neben einem Überblick über die aktuellen Rechtsvorschriften lernen Sie die Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes kennen – vom baulichen Brandschutz über die Brandschutzaufklärung bis hin zum Umgang mit Feuerlöschern.

Brandschutzbeauftragter

In unserer Ausbildung werden Ihnen alle für die Bestellung als Brandschutzbeauftragter erforderlichen Kenntnisse vermittelt.

Die Schulung entspricht den Empfehlungen der Feuerversicherer sowie den Vorgaben der aktuellen vfdb -Richtlinie 12-09/01.

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Sicherheitsbeauftragter-schulung-bei-asd-seifert-SiBe

Sicherheitsbeauftragter (SiBe)

 Nach § 22 SGB VII sind Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeitern dazu verpflichtet, einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Der Sicherheitsbeauftragte kann auch in kleineren Betrieben durch Umsetzung seines Fachwissens die Häufigkeit von Arbeitsunfällen reduzieren. Er unterstützt den Unternehmer bei den Maßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen. Dabei werden insbesondere der Einsatz von Schutzeinrichtungen und die persönliche Schutzausrüstung beachtet. Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kann sie allerdings nicht ersetzen.

befähigte Person für Leiterprüfungen

In der Schulung erhalten die Teilnehmer die notwendige Sachkunde, um vom Arbeitgeber als zur Prüfung befähigte Person von Leitern und Tritten schriftlich bestellt werden zu können. Wir vermitteln die Sachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbschG § 7). Wir bringen Sie auf den aktuellsten Stand von rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften.

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