SiGeKo - Sicherheit und Gesundheitsschutz

Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo)

Bauherren sind nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) verpflichtet, für Baustellen, auf denen mindestens einer der folgenden Gründe vorliegt, einen Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo) zu bestellen.

Wann wird ein SiGeKo benötigt?

  • bei mehr als einem Gewerk auf der Baustelle
  • bei Vorhandensein von Gefahrstoffen oder Altlasten, z.B. Asbest, KMF, PAK…
  • bei mehr als 7 m Absturzhöhe oder Baugruben und Gräben mit einer Tiefe von mehr als 5 m
  • beim Auf- und Abbau von Massivbauelementen größer als 10 Tonnen

Wir verfügen über ausgebildete und praxiserfahrene SiGeKo`s.

Unsere SiGeKo`s:

Erstellen für Sie die gesetzlich vorgeschriebene Vorankündigung einer Baumaßnahme. Diese muss spätestens 2 Wochen vor Baubeginn bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsicht oder Amt für Arbeitsschutz) vorliegen.

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Wir beraten Sie kompetent zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Ihren Baustellen