Brandschutz
Der Brandschutzbeauftragte steht dem Unternehmen als zentraler Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb beratend und unterstützend zur Seite.
Unsere Brandschutzbeauftragten:
- Beurteilen die Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Wirken bei der Erarbeitung von Betriebsanweisungen, die den Brandschutz betreffen mit
- Wirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen, die den Brandschutz betreffen mit sowie bei Anforderungen des Feuerversicherers
- Kontrollieren die Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Alarmpläne auf Schlüssigkeit und Aktualität und veranlassen bei Notwendigkeit Veränderungen
- Unterstützen die Führungskräfte bei der regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz
Die Aufgabe des gestellten Brandschutzbeauftragten besteht in der Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung bei allen Fragen des Brandschutzes. Schwerpunkte der Beratung und Unterstützung sind insbesondere:
- Mitwirken bei der Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Erarbeitung von Betriebsanweisungen, die den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, die den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
- Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen
- Kontrollieren der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne auf Schlüssigkeit und Aktualität, bei Notwendigkeit Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln im Brandschutz und Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel vorschlagen sowie deren Umsetzung überwachen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung der Feuerlöscheinrichtungen
- Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer)
- Unterstützen der Führungskräfte bei der regelmäßigen Unterweisung der beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und / oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnung für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz