Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit (FASI)

Unternehmen sind laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI) zu bestellen. Diese Fachkräfte beraten den Unternehmer kompetent zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergeben sich aus dem § 6 ASiG, die Mindesteinsatzzeiten aus der DGUV Vorschrift 2. Wir stellen Ihnen kompetente und zuverlässige Fachkräfte an die Seite, mit deren Hilfe sie ihre gesetzlichen Verpflichtungen optimal und kostengünstig erfüllen können.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit:

Unterstützung-bei-der-Organisation-und-Planung-der-für-Sie-gesetzlich-vorgeschriebenen-Sitzungen-des-Arbeitsschutzausschusses-im-Unternehmen-asd-bbs-seifert-in-greifswald

Unsere Brandschutzbeauftragten: