Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit (FASI)
Unternehmen sind laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI) zu bestellen. Diese Fachkräfte beraten den Unternehmer kompetent zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit ergeben sich aus dem § 6 ASiG, die Mindesteinsatzzeiten aus der DGUV Vorschrift 2. Wir stellen Ihnen kompetente und zuverlässige Fachkräfte an die Seite, mit deren Hilfe sie ihre gesetzlichen Verpflichtungen optimal und kostengünstig erfüllen können.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit:
- Unterweisen Ihre Mitarbeiter im Rahmen der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
- Unterstützung bei der Organisation und Planung der für Sie gesetzlich vorgeschriebenen Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses im Unternehmen
- Unterstützung bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen
- Unterstützung bei Untersuchungen von Arbeitsunfällen und protokollieren Arbeits- und Wegeunfälle Ihrer Mitarbeiter und bereiten für Sie die Unfallanzeigen vor
Unsere Brandschutzbeauftragten:
- Beurteilen die Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Wirken bei der Erarbeitung von Betriebsanweisungen, die den Brandschutz betreffen mit
- Wirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen, die den Brandschutz betreffen mit sowie bei Anforderungen des Feuerversicherers
- Kontrollieren die Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Alarmpläne auf Schlüssigkeit und Aktualität und veranlassen bei Notwendigkeit Veränderungen
- Unterstützen die Führungskräfte bei der regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten im Brandschutz