Prüfungen von Arbeitsmitteln

PSAgA

Gemäß den Regeln der DGUV u. Berufsgenossenschaft (DGUV Regel 112-198/ 112-199 -Industrie) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) der regelmäßigen Prüf- und Dokumentationspflicht. 

Unternehmer und Geräteanwender lassen die bei Ihnen verwendete Schutzausrüstung gegen Absturz: jährlich, bei Beschädigung oder nach einer Sturzbelastung Sachgerecht überprüfen. Unsere Sachkundigen führen wir für Sie die komplette Prüfung und Dokumentation ihrer PSAgA durch.

Anschlagmittel

Anschlagmittel werden bei jedem Einsatz erheblichen Belastungen in zum Teil widrigen Umgebungen ausgesetzt. Damit die Sicherheit, vor allem von Mitarbeitern, nicht gefährdet ist, sind Betreiber solcher Arbeitsmittel verpflichtet, sie in regelmäßigen Abständen – i.d.R. jährlich – von befähigten Personen oder Sachkundigen prüfen zu lassen.

Unsere Sachkundigen prüfen und beraten als befähigte Personen bei Ihnen vor Ort und tragen so zur Sicherheit im Unternehmen bei.

Krane

Betreiber von Kranen sind laut BetrSichV bzw. DGUV dazu verpflichtet, an ihren Anlagen mindestens jährlich wiederkehrende Prüfungen durchzuführen.

Denn für sicherheitsrelevante Anlagen wie Krane ist ein technisch einwandfreier Zustand in besonderem Maß Voraussetzung für einen unfallfreien Betrieb.
Unsere Sachkundigen führen an Ihren Kränen die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen durch.

Leitern

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten durchzuführen ist.

Die Prüffrist richtet sich nach der Benutzungshäufigkeit und der Beanspruchung, wobei eine Prüfung mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person erfolgen muss.

 EN 131 hergestellt sind, muss eine Belastungsprüfung durchgeführt werden. Ansonsten genügt eine Sichtprüfung.

Regale

Die Regalprüfung unterliegt der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und ist von fachkundigen Personen durchzuführen. Nach DIN EN 15635 sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihre Regalsysteme regelmäßig prüfen zu lassen, um die notwendige Sicherheit der Systeme und den Schutz Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Dies ist während des laufenden Betriebes möglich, so dass Ihnen keine oder nur kurzweilige Ausfallzeiten entstehen.