SiGeKo - Sicherheit und Gesundheitsschutz
Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo)
Bauherren sind nach § 3 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) verpflichtet, für Baustellen, auf denen mindestens einer der folgenden Gründe vorliegt, einen Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo) zu bestellen.
Wann wird ein SiGeKo benötigt?
- bei mehr als einem Gewerk auf der Baustelle
- bei Vorhandensein von Gefahrstoffen oder Altlasten, z.B. Asbest, KMF, PAK…
- bei mehr als 7 m Absturzhöhe oder Baugruben und Gräben mit einer Tiefe von mehr als 5 m
- beim Auf- und Abbau von Massivbauelementen größer als 10 Tonnen
Wir verfügen über ausgebildete und praxiserfahrene SiGeKo`s.
Unsere SiGeKo`s:
Erstellen für Sie die gesetzlich vorgeschriebene Vorankündigung einer Baumaßnahme. Diese muss spätestens 2 Wochen vor Baubeginn bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsicht oder Amt für Arbeitsschutz) vorliegen.
- Erarbeiten nach Ihren Unterlagen den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) für die Baumaßnahme
- Koordinieren und Kontrollieren die Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Ihren Baustellen
- Nehmen an Bauberatungen teil
- Beraten Sie kompetent zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf Ihren Baustellen